{"id":77,"date":"2014-06-14T07:50:05","date_gmt":"2014-06-14T05:50:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/?page_id=77"},"modified":"2024-02-05T18:58:06","modified_gmt":"2024-02-05T16:58:06","slug":"satzung-sv-germania-99-schoenburgpossenhain","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/satzung-sv-germania-99-schoenburgpossenhain\/","title":{"rendered":"Satzung SV Germania 99 Sch\u00f6nburg\/Possenhain"},"content":{"rendered":"<p><strong><strong>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0 Name, Sitz<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein hat den Namen SV Germania 99 Sch\u00f6nburg\/Possenhain\u201c. Er hat seinen Sitz in Possenhain. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name SV Germania 99 Sch\u00f6nburg\/Possenhain e.V..<\/li>\n<li>Der Verein strebt die Mitgliedschaft in den Fachverb\u00e4nden des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. an, deren Sportarten im Verein betrieben werden und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vereinszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Sports. Er wird insbesondere verwirklicht durch:\n<ul>\n<ul>\n<li><i>Durchf\u00fchrung eines geordneten Trainings- bzw. \u00dcbungsbetriebes<\/i><\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Sportveranstaltungen, Kursen und Vortr\u00e4gen<\/li>\n<li>Teilnahme an Turnieren, Wettk\u00e4mpfen und Meisterschaften in den jeweiligen Sportarten<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke imSinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung und zwar auf dem Gebiet des Sports.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel, die dem Verein zu flie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/li>\n<li>Der Verein tritt f\u00fcr die Erhaltung, Wiederherstellung und den Schutz der nat\u00fcrlichen Umwelt sowie ihre Nutzung f\u00fcr das Sporttreiben ein.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 3\u00a0\u00a0\u00a0 Gliederung<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsf\u00fchrung selbstst\u00e4ndige Abteilung, gegr\u00fcndet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 4\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliedschaft<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>ordentlichen Mitgliedern<\/li>\n<li>f\u00f6rdernden Mitglieder<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><strong>\u00a7 5\u00a0\u00a0\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des\u00a0 Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/li>\n<li>F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angeh\u00f6ren will, ohne sich in ihm sportlich zu bet\u00e4tigen. F\u00fcr die Aufnahme gelten die Regeln \u00fcber die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.<\/li>\n<li>Ehrenmitglied kann auch eine nat\u00fcrliche Person werden, die kein Mitglied des Vereins ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 6\u00a0\u00a0\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li>\n<li>Der Austritt ist dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren. Er ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten und\u00a0 nur zum Schluss eines Gesch\u00e4fts-jahres zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:\n<ol>\n<ul>\n<li>wegen erheblicher Verletzungen satzungsgem\u00e4\u00dfer Pflichten<\/li>\n<li>wegen eines Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder<\/li>\n<li>wegen grob unsportlichem Verhalten<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Frist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief oder durch ein Vorstandsmitglied pers\u00f6nlich gegen Unterschrift zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<\/li>\n<\/ul>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen oder Umlagen in H\u00f6he von mehr als einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.<\/li>\n<li>Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verm\u00f6gen des Vereins. Andere Anspr\u00fcche gegen den Verein m\u00fcssen binnen sechs Monaten nach Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begr\u00fcndet werden.<\/li>\n<li>Ausgeschlossene Mitglieder k\u00f6nnen nach Ablauf einer Frist von mindestens einem Gesch\u00e4ftsjahr einen erneuten Aufnahmeantrag stellen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong><strong><strong>\u00a7 7\u00a0\u00a0\u00a0 Rechte und Pflichten<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder des Vereins sind zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen verpflichtet. Die H\u00f6he des Beitrages sowie dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong><strong><strong>\u00a7 8 \u00a0\u00a0 Organe<\/strong><\/strong><\/p>\n<p><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 9\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstand<\/strong><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus:\n<ul>\n<li>dem ersten Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Kassenwart<\/li>\n<li>dem Sportwart<\/li>\n<li>dem Jugendwar<br \/>\nund bis zu vier weiteren Mitgliedern deren Aufgaben nach den aktuellen Erfordernissen festgelegt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach der Ma\u00dfgabe der Satzung und den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und \u00fcberwacht die T\u00e4tigkeit der Abteilungen, er ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. \u00dcber seine T\u00e4tigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/li>\n<li>Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind:\n<ul>\n<ul>\n<li>der erste Vorsitzende<\/li>\n<li>der stellvertretende Vorsitzende<\/li>\n<li>der Kassenwart<br \/>\nDer Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei der drei genannten Vorstandsmitglieder vertreten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl des Vorstandes ist zul\u00e4ssig. Verschiedene Vorstand\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 10\u00a0 Mitgliederversammlung<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich im ersten Quartal statt.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es fordert oder wenn \u00bc der Mitglieder es schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden beim Vorstand beantragt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 11\u00a0 Zust\u00e4ndigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<ul>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes<\/li>\n<li>Entgegenahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung und Wahl des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Festsetzung von Beitr\u00e4gen, Umlagen und deren F\u00e4lligkeit<\/li>\n<li>Genehmigung des Haushaltplanes<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die Aufnahme neuer und den Ausschlus von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n<li>Entscheidungen \u00fcber die Einrichtung von Abteilungen und deren Leitung<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<p><strong><strong>\u00a7 12\u00a0 Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Ver\u00f6ffentlichung der Tagesordnung und der Antr\u00e4ge in den Schauk\u00e4sten des Vereins in Sch\u00f6nburg und in Possenhain. Zwischen dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen unter Nennung der abzu\u00e4ndernden Vorschrift w\u00f6rtlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p><strong><strong>\u00a7 13\u00a0 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Ist keiner dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Mitgliederversammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1\/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Bei Wahlen muss eine geheime Wahl erfolgen, wenn 1\/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungs-\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von 2\/3 der Mitglieder des Vereins notwendig.<\/li>\n<li>\u00dcber Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung kann nur abgestimmt werden, wenn sie 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 14\u00a0 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung als G\u00e4ste teilnehmen.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong><strong><strong>\u00a7 15\u00a0 Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Personen die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit. Sie Bedarf einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 16\u00a0 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von drei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer. Diese d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes oder eines vom Vorstand eingesetzten Ausschuss sein. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kassen des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher, Belege und Konten mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und dem Vorstand jeweils einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederbversammlung einen Pr\u00fcfbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Kassenwartes und der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 17\u00a0 Ordnungen<\/strong><\/strong><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Satzung hat der Vorstand eine Gesch\u00e4ftsordnung, eine Finanzierungsordnung sowie eine Ordnung \u00fcber die Benutzung der Sportst\u00e4tten zu erlassen. Die Ordnungen werden mit 2\/3 der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Dar\u00fcber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.<\/p>\n<p><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong><strong><strong>\u00a7 18\u00a0 Protokollieren von Beschl\u00fcssen<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber Beschl\u00fcsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter jeweils zu benennenden Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong><strong>\u00a0<\/strong><\/strong><strong><strong>\u00a7 19\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt eine Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Aufl\u00f6sungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<li>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder beim Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Sch\u00f6nburg, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><strong>\u00a7 20\u00a0 Inkrafttreten<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 12.01.1999 beschlossen worden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0 Name, Sitz Der Verein hat den Namen SV Germania 99 Sch\u00f6nburg\/Possenhain\u201c. Er hat seinen Sitz in Possenhain. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name SV Germania 99 Sch\u00f6nburg\/Possenhain e.V.. Der Verein strebt die Mitgliedschaft in den Fachverb\u00e4nden des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. an, deren Sportarten&#8230;<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/satzung-sv-germania-99-schoenburgpossenhain\/\"><span>weiter lesen&#8230;?<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-77","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/77","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=77"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/77\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":994,"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/77\/revisions\/994"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sv-germania99.de\/content\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=77"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}